Hygienebeauftragter des Vereins
Dirk Theis (stellv. Vorsitzender)
Qualifikation: Rettungsassistent und
staatlich geprüfter Desinfektor
Allgemeine Schutzmaßnahmen
Orchesteraufstellung und Instrumentenempfehlungen
Vorbetrachtung, Gegebenheiten
Der Proberaum ist im „Einbahnstraßen-Prinzip“ zu betreten und zu verlassen.
Begleitpersonen der Musiker dürfen die Proberäume nicht betreten.
Erforderliche Maßnahmen
1. Abstandsregeln
In den Pausen, sowie vor und nach der Probe ist jederzeit ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen allen Personen einzuhalten.
Bei den Laufwegen ist den Vorgaben der Einrichtung zu folgen.
2. Händedesinfektion
Die Musiker und Lehrkräfte werden aufgefordert, beim Betreten und Verlassen des Gebäudes ihre Hände zu desinfizieren.
Desinfektionsmittel befindet sich an jedem Ein- und Ausgang.
3. Masken
Die Musiker und Lehrkräfte werden aufgefordert, beim Betreten des Gebäudes und in allen allgemein zugänglichen Teilen des Gebäudes (Flur, Wartebereiche und Toiletten) Masken zu tragen.
Es sind Gesichtsmasken (OP-Maske) oder Atemschutzmaske (FFP3 / KN195) vorgeschrieben.
In den Kursen der Blasinstrumente dürfen die Musiker die Masken während des Unterrichts an ihrem Platz ablegen.
4. Desinfektion der Räumlichkeiten
Türklinken, Notenständer und sonstige häufig benutzte Gegenstände werden durch die Musiker und Lehrkräfte nach jedem Schüler desinfiziert, hilfsweise ausschließlich von der Lehrkraft berührt. Ansonsten ist den Hygienestandards der Einrichtung zu folgen.
5. Benutzung der Instrumente
Die zeitgleiche gemeinsame Benutzung eines Instruments sollte für die Zeit der Pandemie vermieden werden. Der Plopp-Schutz ist bei Blasinstrumenten zu benutzen.
6. Unterrichtskoordination
Der Unterricht ist von der Lehrkraft so zu koordinieren, dass die Anzahl der Wartenden auf ein Minimum begrenzt wird.
7. Lüftung der Unterrichtsräume
Nach jeder Unterrichtseinheit müssen die Lehrer den jeweiligen Unterrichtsraum ausgiebig lüften.
8. Zutrittsverweigerung
Keinen Zutritt zum Proberaum haben Musiker und Lehrkräfte mit Krankheitssymptomen jeglicher Art, Personen die die 2G+-Regelung nicht erfüllen.
9. Umgang mit Risikogruppen
Als Einstufungskriterien gelten die Kriterien des Robert Koch Instituts, siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html.
Mitglieder der Risikogruppe sollten weiterhin online unterrichten, bzw. unterrichtet werden.
10. Angebot alternativer Unterrichtsformen
Onlineunterricht wird weiterhin alternativ angeboten.
Lehrer und Schüler sind frei in ihrer Entscheidung auf diese Form des Unterrichts zuzugreifen, um räumliche Nähe zu vermeiden.
11. Belehrung
Die Musiker und Lehrkräfte sind über die oben genannten Hygienemaßnahmen zu belehren. Die zur Kenntnisnahme des Hygienekonzepts ist von allen zu unterschreiben (bei minderjährigen muss mind. 1
Erziehungsberechtigter unterschreiben)
Die Anwesenheit der Musiker und Lehrkräfte ist in geeigneter Form zu dokumentieren.
Grundlagen